- Promotion
- ⇡ Verkaufsförderung.1. Begriff: Verleihung der Doktorwürde (⇡ Doktor (Dr.)) durch den Fachbereich einer Hochschule aufgrund der von den einzelnen Fachbereichen erlassenen Promotionsordnungen.- 2. Voraussetzungen: a) Allgemein: In den meisten Fällen durch Examen (Diplom oder Staatsexamen) abgeschlossenes oder ausnahmsweise nicht abgeschlossenes sechs- bis achtsemestriges Hochschulstudium.- b) Einreichung einer selbstständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Inaugural-Dissertation).- c) Ablegung einer mündlichen Prüfung (Rigorosum) unter Vorsitz des Dekans des betreffenden Fachbereichs. Mindestens drei Prüfungsfächer, und zwar ein Hauptfach (Gegenstand der Dissertation) und zwei Nebenfächer.- 3. Speziell: a) Dr. oec. oder Dr. rer. oec. (Doktor der Wirtschaftswissenschaften) bzw. Dr. rer. pol. oder Dr. scient. pol. oder Dr. oec. publ. (Doktor der Staatswissenschaften): Studium an dem wirtschafts-, staats- oder sozialwissenschaftlichen Fachbereich einer Universität, Technischen Hochschule (Universität) oder sonst. Hochschule, Abschluss mit Diplom-Prüfung (Diplom-Kaufmann, Diplom-Volkswirt, Diplom-Ökonom, Diplom-Sozialwirt, Diplom-Handelslehrer). Thema der Dissertation meist ein spezielles Problem der Wirtschaftswissenschaften.- b) Dr. iur. (iuris): Nach Studium an dem rechts- und staatswissenschaftlichen Fachbereich einer Universität, Ablegung des sog. Staatsexamens (Referendarprüfung), von dessen Ergebnis u.U. die Zulassung zur P. abhängig ist. Literatursuche zu "Promotion" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.